Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.
Die Bestimmungen, welche die Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice dauerhaft regeln, gelten ab dem 1. Januar 2026. In verschiedenen von uns veröffentlichten Blogs wurde über Details der Verständigungsvereinbarungen mit Frankreich berichtet. Die Verständigungsvereinbarungen zum Doppelbesteuerungsabkommen von Ende 2022 und Juni 2023 über die Telearbeit gelten nur bis Ende 2025. Ab 2026 löst das Zusatzabkommen nun […]
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