Einzelfall­beratung

Möchten Sie spezifisch zu einer Person oder einer Situation eine externe Einschätzung bezüglich Handlungsbedarf erhalten oder die Auswirkungen kennen? 

Würden Sie diese dann gerne gleich praktisch umsetzen? 

Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse!

Arbeitgeber

Benötigen Sie eine Einschätzung der Situation eines Ihrer (potentiellen) Mitarbeitenden?

Oft gibt es vielfältige Aspekte zu beachten: Bewilligungen, Sozialversicherungen, Steuern, Quellensteuern, Lohnausweis,  Personalverleih, Entsendung resp. internationale Einsätze, Vertragsgestaltung etc.

Wie gross Ihr Unternehmen auch ist: Ich unterstütze Sie dabei.

 

Umsetzung in der Lohnbuchhaltung

Haben Sie einen speziellen Fall, für den Ihr Payroll-System nicht eingerichtet ist?

Dann evaluieren wir gemeinsam die Möglichkeiten und suchen die bestmögliche Lösung; bei Bedarf auch in Absprache mit den zuständigen Behörden. 

Korrekte Sozialversicherungsunterstellung / Besteuerung

Die Komplexität beim Thema Sozialversicherungen und Besteuerung hat aufgrund der Mobilität der Mitarbeitenden zugenommen.

Wird Ihr Mitarbeitender im richtigen Sozialversicherungssystem (Land) abgewickelt? Wie kann dies umgesetzt werden? Welche Auswirkungen hat es auf Vertrag und Reglemente sowie die Schweizer Lohnabrechnung? Wo ist der Mitarbeitende steuerpflichtig und was sind die daraus resultierenden Arbeitgeberpflichten?

Gerne unterstütze ich Sie bei der praktischen Umsetzung.

Verwaltungsräte

Bei Verwaltungsräten gibt es in der Abwicklung besondere Fragestellungen in Bezug auf Arbeitgeberpflichten. Ist es korrekt, dass der Verwaltungsrat eine Rechnung sendet oder muss es über eine Payroll abgewickelt werden? Und wie ist es mit dem Verwaltungsrat im Ausland?

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantwortung dieser Fragen und zeige Ihnen auf, wie Sie das Thema Verwaltungsräte korrekt handhaben. 

ANobAG (Arbeitnehmender ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber)

Müssen Sie einen Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber abwickeln, sind die Umsetzungsvarianten vielfältig – ob es sich um einen EU-Fall oder nicht.

Ich unterstütze Sie beim Setup und den laufenden Fragestellungen als verlängerter Arm der fehlenden Schweizer HR-Abteilung.

Expatriates und Project Workers

Oft werden diese Fälle nicht in der normalen Payroll abgewickelt, weil sie eine erhöhte Komplexität aufweisen. Wie sind die Fremdwährungselemente zu berücksichtigen? Welche Informationen werden benötigt, um eine vollständige Abrechnung zu erlangen?

Ich unterstütze Sie beim Setup und laufenden Fragestellungen. 

Economiesuisse
Frank Marty, Mitglied der Geschäftsleitung
Brigitte Zulauf ist die Top-Kompetenz in allen Fragen des Lohnausweises und der Quellensteuer. In der Wirtschaft und bei der Verwaltung geniesst sie grosse Akzeptanz.

Blog

Arbeitsrecht Steuern 16.06.2024

Auskunfts- und Dokumentationspflichten der Arbeitgebenden bezüglich Datenaustausch mit Frankreich und Italien

Normalerweise schreibe ich nicht über Gesetzes-Vernehmlassungen. Im vorliegenden Fall ist es jedoch ein Puzzleteil, welches dem gesamten Handlungsbedarf zugeschrieben werden muss. Die Vernehmlassung betrifft das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG), welche bis zum 27. September 2024 erfolgt und ab 1.1.2026 in Kraft treten soll. https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/22/cons_1/doc_1/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2024-22-cons_1-doc_1-de-pdf-a.pdf Der Gesetzesvorschlag enthält sowohl Bestimmungen für […]
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Quellensteuern Sozialversicherungen Steuern 07.06.2024

Verschiedene Aktualitäten zur Telearbeit – Steuerabkommen mit Italien und Rahmenabkommen VO 883/2004 im Bereich der Sozialversicherungen

Am 6. Juni 2024 ist das Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik, über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, mit Zusatzprotokoll, geschehen zu Rom am 23. Dezember 2020 veröffentlicht worden. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101280.html Hintergrund Das Grenzgängerabkommen Schweiz – Italien ist am 17.7.2023 in Kraft getreten und wird seit 1.1.2024 angewendet. […]
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