Verträge & Reglemente

Arbeitsverträge und meist auch Reglemente sind eine wichtige Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt verschiedene Formulierungen, die notwendig sind, um als Arbeitgeber nicht unnötige Risiken einzugehen. Dies inbesondere in Bezug auf Mitarbeitende mit Wohnsitz im Ausland.

Ich reviewe das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Dokumenten und unterbreite Ihnen Anpassungsvorschläge. Oder benötigen Sie ein neues Reglement?

Erstellung oder Überarbeitung von Reglementen, Weisungen und Informationen

Je nach Grösse und Ansprüchen der Unternehmung werden verschiedene Elemente gleich als Vertragsbestandteil deklariert und müssen bei Vertragsunterzeichnung vorliegen.

Dies sind beispielsweise:

  • Personalreglement
  • Versicherungsreglement
  • Reise- und Spesenreglemente
  • Bonusreglement
  • Arbeitszeitreglement
  • Aus- und Weiterbildungsreglement
  • Geschäftswagenreglement
  • Home-Office-Reglement
  • Reglement für Auslandeinsätze und Entsendungen
  • Expatriatereglemente
  • Mitarbeiterbeteiligungsreglement
  • etc.
 
Auf Weisungs- und Informationsebene gibt es eine Vielzahl an weiteren Möglichkeiten, sei es im obligatorischen oder im freiwilligen Bereich,  z.B. Informationen bei längeren Abwesenheiten, unbezahltem Urlaub, bei Austritt etc. Denken Sie auch an die internationale Dimension? Diese startet schon dann, wenn nicht alle Mitarbeitenden Wohnsitz in der Schweiz haben, und geht weiter, wenn sie sich oft ins Ausland begeben. 
 
Bei welchem Dokument darf ich Sie unterstützen?

Korrekte Umsetzung in der Lohnbuchhaltung

Wenn Arbeitsvertrag, Reglemente und Weisungen weit entfernt von den Zuständigen der Lohnbuchhaltung erstellt werden, muss man sich nicht wundern, wenn diese nicht richtig umgesetzt werden.

  • Wer ist zuständig?
  • Welche Informationen müssen an wen fliessen?
  • Stimmen die Berechnungen in Lohnfortzahlungssituatione und werden Pauschalen entsprechend gekürzt?
  • Sind alle Besonderheiten des genehmigten Spesenreglements korrekt abgebildet – auch auf dem Lohnausweis?
  • Werden die Lohnzuschläge gem. Arbeitszeiten im Arbeitsrecht eingehalten?

 

Darf ich Ihnen bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen behilflich sein?

Abgrenzung zum Auftrag

Durch die Möglichkeit, von irgendwo auf der Welt aus für eine Unternehmung eine Dienstleistung zu erbringen, gibt es mehr Fragestellungen als je zuvor.

Erkennen Sie verkappte Arbeitsverhältnisse und kennen Sie die Konsequenzen? Auch wenn Sie ein Dokument als Auftrag bezeichnen, heisst es noch lange nicht, dass es tatsächlich einer ist – zumindest in Bezug zum Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.

Wussten Sie übrigens, dass im Ausland noch schärfere Regeln bestehen können und Durchgriffe der zuständigen Behörden nicht eine Seltenheit sind?

Es lohnt sich dies zu klären, bevor es zu spät ist und nebst administrativen Hürden vor allem grössere finanzielle und strafrechtliche Folgen haben kann.

Je nach Fragestellung  unterstütze ich Sie zusammen mit meinem Netzwerk.

Economiesuisse
Frank Marty, Mitglied der Geschäftsleitung
Brigitte Zulauf ist die Top-Kompetenz in allen Fragen des Lohnausweises und der Quellensteuer. In der Wirtschaft und bei der Verwaltung geniesst sie grosse Akzeptanz.

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