Wieviel Homeoffice darf es noch sein? Die Verständigungsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie wurde per 31.3.2022 gekündigt

Aus Sicht der Steuern sollten sich die Arbeitgebenden in der Schweiz für ihre Grenzgänger aus Liechtenstein gut überlegen, ob und wieviel Homeoffice sie ihren Mitarbeitenden ab 1.4.2022 noch gewähren wollen.
Die steuerliche Fiktion, dass die Erwerbstätigkeit am Wohndomizil des Arbeitnehmenden wegen der Pandemie als am Arbeitsort des Arbeitgebenden verrichtet gilt, kann ab 1.4.2022 nicht mehr angewendet werden. Folglich stellt sich nicht nur die Frage in Bezug auf die Quellenbesteuerung des Arbeitnehmenden in der Lohnbuchhaltung sondern auch das Risiko der Betriebsstättenbegründung der Schweizer Unternehmung in Liechtenstein.

Doch dies sind nicht die einzigen Rechtsgebiete, welche berücksichtigt werden müssen. Zwar hat das BSV für die Sozialversicherungen in Bezug auf Liechtenstein die Gültigkeit der Sonderbestimmungen bis zum 30.6.2022 aufgeschaltet. Die Versicherungsunterstellung der Arbeitnehmenden sollte sich auch bei den Sozialversicherungen nicht aufgrund der COVID-19-Einschränkungen ändern. Eine Person wurde auch dann als in der Schweiz erwerbstätig betrachtet, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund der Einschränkungen physisch nicht ausüben konnte.
Nähere Erläuterungen dazu findet man hier: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/grundlagen-und-abkommen/int-corona.html.

Im Bereich der Sozialversicherungen ist zudem die Nationalität des Mitarbeitenden entscheidend, um festzustellen, ob und welches Sozialversicherungsabkommen angewendet werden muss. Diese Bestimmungen müssen für eine zukünftige Homeoffice-Lösung berücksichtigt werden.

Weitere Fragen wie z.B. die Anwendung des zwingenden Arbeitsrechts müssen ebenfalls beachtet werden.

Für ein Homeofficereglement oder eine Vereinbarung für mobiles Arbeiten wird empfohlen, alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen.

Aufgrund der grossen Nachfrage wird das alle relevanten Rechtsgebiete umfassende Online-Seminar «Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter im Home-Office während und nach der Pandemie – Spannungsfeld zwischen new normal und Risiken für die Unternehmung» am 29. und 30.6.2022 jeweils am Nachmittag nochmals durchgeführt: https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/grenzgaenger-und-internationale-wochenaufenthalter-im-homeoffice-nach-der-pandemie-spannungsfeld-zwischen-new-normal-und-risiken-fuer-die-unternehmung/

Ich biete auch Firmenworkshops für Unternehmen an, welche eine Homeoffice-Regelung resp. Regelungen für mobiles Arbeiten einführen wollen. Selbstverständlich können auch bestehende Vereinbarungen besprochen, auf Risiken untersucht und Lösungsansätze aufgezeigt werden.

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