Weitere Neuerungen in den Sozialversicherungen für die Unternehmen

Familienzulagenhöhen 2025 nun bekannt

Das BSV hat nun die kantonalen Familienzulagen für 2025 veröffentlicht.

Link: https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/familie/gesetze/Ans%C3%A4tze%20FamZ-Montants%20AFam-2025.pdf.download.pdf/Ans%C3%A4tze%20FamZ-Montants%20AFam-2025.pdf

Nebst der erstmaligen Erhöhung der Mindestansätze seit 2009 haben einige Kantone erneut die Familienzulagen erhöht (siehe auch Blog https://www.zulaufgmbh.ch/bekannte-neuerungen-fuer-das-jahr-2025/ ).

Bei den übertragenen Aufgaben an die Familienausgleichskassen (Tabelle 2) hat sich im Kanton Neuenburg beim Berufsbildungsfonds etwas geändert.

 

Wegleitungen, Kreisschreiben und Mitteilungen

Das BSV hat verschiedenste Erläuterungen ergänzt und mit Wirkungsdatum veröffentlicht. Für die Arbeitgebenden sind dies insbesondere:
WML, WVP, WBB, KSR und die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 165.

Die Änderungen sind speziell bezeichnet und es kann sich für HR und Payroll lohnen, diese durchzugehen. Nicht alle Anpassungen sind für die Unternehmen gleich relevant.

In den Mitteilungen über die berufliche Vorsorge werden nebst dem Hinweis auf die ab 2025 gültigen Grenzbeträge in der zweiten Säule auch die neuen Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a erläutert. Ebenfalls werden die Leistungen von Wohlfahrtsfonds auf den 1. Januar 2025 erweitert.

 

Schliesslich ist aufgrund von Anpassungen im SchKG auf 2025 die Broschüre Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses veröffentlicht worden: https://www.ahv-iv.ch/p/2.14.d

 

Am 9.1.2025 von 16.00 – 17.30 Uhr wiederhole ich das Seminar Aktualitäten für Arbeitgeber zum Jahreswechsel 2024/2025 Link: https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/wiederholung-aktualitaeten-fuer-arbeitgeber-zum-jahreswechsel-2024-2025/

Dabei gehe ich auf die wesentlichsten Änderungen ein.

 

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