Bescheinigung bei unterjährigem Arbeitsverhältnis für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer gemäss Art. 5a QStV veröffentlicht
Die ESTV hat mit heutigem Datum die Arbeitgeberbescheinigung veröffentlicht. Diese ist seit dem 1.1.2025 bei Austritt von Mitarbeitenden mit Wohnsitz in Frankreich auf deren Verlangen auszustellen. Somit sind die betroffenen Unternehmen und Institutionen (SSL) ausgerüstet, bei Bedarf und Verlangen ihrer Arbeitnehmenden bei Austritt eine solche Bescheinigung auszustellen. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-quellensteuer.html Gleichzeitig wurden detaillierte Erläuterungen zu dieser Bescheinigung […]
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