Das AIALG tritt am 1. Januar 2027 in Kraft
Der Bundesrat hat am 19. August.2026 beschlossen, das „Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten“ in Kraft zu setzen. https://www.admin.ch/de/newnsb/UtTAM3vaw7qFDOa0ExV12 Im Blog vom 16. Juni 2024 habe ich bereits über wichtige Aspekte und den Handlungsbedarf in den Unternehmen berichtet: https://www.zulaufgmbh.ch/auskunfts-und-dokumentationspflichten-der-arbeitgebenden-bezueglich-datenaustausch-mit-frankreich-und-italien/ Zusammenfassend sind dies: Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für die Unternehmen Informationspflicht in den Unternehmen über […]
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