Aktualitäten Sozialversicherungen

Das BSV hat kürzlich verschiedene nützliche Informationen publiziert, welche auch für die Unternehmen wichtig sind.

Auswirkungen AHV21 auf die Pensionskasse

Das BSV hat in den Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 161 vom 11.5.2023 verschiedene Fragen im Zusammenhang der Umsetzung AHV21 auf den 1.1.2024 publiziert. Es handelt sich um 14 Fragen und Antworten auf Seite 7 bis Seite 14 in diesem Dokument.

Das neue Referenzalter der AHV gilt auch für die berufliche Vorsorge. Zudem könnte es wichtig sein, dass sich die Personalabteilung mit folgenden Fragen auseinandersetzt.

  • Was ändert sich für eine 59-jährige Person konkret mit den neuen Regelungen?
  • Was ändert für eine 63-jährige Person?
  • Was ändert sich für eine Person, die im Jahr 2024 65 Jahre alt wird?
  • Wie viele Schritte für einen Teilbezug muss die Vorsorgeeinrichtung der versicherten Person in ihrem Reglement mindestens anbieten?
  • Darf die Vorsorgeeinrichtung den Teilbezug in ihrem Reglement genauer regeln?
  • Hat die versicherte Person Anspruch auf Kapitalbezüge?
  • Wie ist vorzugehen, wenn eine versicherte Person mehrere Vorsorgeverhältnisse beim selben Arbeitgeber hat und einen Teilvorbezug tätigen will?
  • Müssen die Vorsorgeeinrichtungen abklären, ob ihre Versicherten weitere Vorsorgeverhältnisse haben und von diesen ebenfalls Leistungen beziehen?

 

Des Weiteren werden Fragen im Zusammenhang mit dem Bezug der 3. Säule a-Gelder für die Übergangsgeneration beantwortet.

Es lohnt sich, diese detailliert durchzugehen und die nötigen Handlungsfelder festzulegen.

Der Link zum Herunterladen des Dokuments ist Nr. 161 (11.05.2023)

 

Fragestellungen bezüglich Beitragspflicht und Leistungsansprüche von Personen mit Schutzstatus S (Ukraine)

Die Informationen sind in den Mitteilungen Nr. 469 an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen am 10.5.2023 publiziert worden.

Arbeitet jemand mit Schutzstatus S in der Schweiz, sind AHV-Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge) geschuldet. Verlässt diese Person definitiv die Schweiz, können die Beiträge zurückerstattet werden, wenn die einschlägigen Bedingungen erfüllt sind. Es wird ebenfalls präzisiert ab wann Beiträge aus Nichterwerbstätigkeit bezahlt werden müssen.

Der Link zum Herunterladen des Dokuments ist AHV/EL Mitteilung Nr. 469

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