Was gibt es an Neuigkeiten?

Die letzten Wochen waren sehr bewegt. Einerseits durfte ich die neu aufgenommenen Seminare Mitarbeiterbeteiligungen und Vertiefung Quellensteuern durchführen, bei Weiterbildungsinstituten unterrichten und ein grosses Projekt im Bereich Payroll Beratung abschliessen und nebst vielen Einzelfragen bei einigen Firmen Unterstützung im Bereich Mobiles Arbeiten, Homeoffice und Workation Reglemente leisten.

Welche Themen wurden publiziert und sind für die Unternehmen im Bereich Payroll /HR relevant?

Anpassungen in der Payrollsoftware:

Swissdec hat in Bezug auf die AHV21 mit Inkrafttreten per 1.1.2024 einen Lohnstandard-CH (ELM) 5.1 veröffentlicht: https://www.swissdec.ch/de/releases-und-updates/richtlinien-elm/
Die Softwareunternehmen müssen dies nun in ihr Lohnprogramm einbauen. Ein Update vor Ende Jahr ist also jetzt schon sicher.

Apropos ELM: Der Standard bleibt nicht stehen. Swissdec hat eine Übersicht veröffentlicht. https://www.swissdec.ch/fileadmin/user_upload/Produktionsuebersicht_d.jpg
Es sind noch nicht viele Payroll-Programme ELM 5.0 zertifiziert sondern immer noch ELM 4.0. Viele Zertifikate würden bald ablaufen. Ein kleiner Hinweis in der Fussnote weist darauf hin, dass das Zertifikat um 2 – 5 Jahre verlängert wurde.

Trotzdem: Aufgrund einer kürzlichen Erfahrung mit einer Software (Zertifizierungsstand 4.0) wurden die Funktionalitäten QST21 zwar eingebaut, aber nicht benutzerfreundlich und bei Spezialfällen z.B. bei Hochrechnung über 100% mit Fehlern behaftet.

Meine Empfehlung: Testen Sie die Quellensteuerfunktionalitäten in Ihrer Software ausführlich*.

Handlungsbedarf Telearbeitsabkommen mit Frankreich im Bereich der Quellensteuern

Der Swissdec Standard ELM wird in nächster Zeit voraussichtlich um eine vorgesehene Jahresmeldung für die neuen Bestimmungen Telearbeit mit Frankreich erweitert werden müssen, um Informationen auf dem Papierweg möglichst zu vermeiden. Dies wurde im März 2023 in einer Adhoc-Gruppe unter Einladung der ESTV besprochen, bei welcher ich dabei sein und Input geben durfte. Doch vorerst müssen noch einige offene Fragen geklärt werden. Ich werde bei Gelegenheit darüber berichten und je nach Ergebnis ein Kurzwebinar durchführen.

Mein Input an alle Unternehmen, die Telearbeit für ihre Grenzgänger und internationalen Wochenaufenthalter aus Frankreich seit Januar 2023 zulassen: Die Beweisführung, dass die Eckdaten eingehalten werden, liegt bei den Unternehmen. Gemäss verschiedenen Austauschen haben einige Unternehmen noch gar nicht damit begonnen, sich zu überlegen, wie sie die notwendigen Informationen sammeln werden. Aus meiner Sicht ist es am einfachsten, die notwendigen Informationen bei der Zeiterfassung festzuhalten.
Je nach Kanton sind dies:

  • Genaue Erfassung der Stunden, wo man physisch gearbeitet hat, um die max. 40% auf ein Jahr  festzuhalten–> Ergänzung des Landes (dies ist auch für die Kontrolle bezüglich Sozialversicherungsunterstellung zu empfehlen)
  • Ergänzung, ob es sich um Telearbeit handelt oder nicht –> Ja/Nein-Feld (es handelt sich nur um Telearbeit, wenn diese in Frankreich erfolgt und es sich um Arbeiten handelt, welche normalerweise im Office durchgeführt werden, also keine Kundenbesuche, Vertriebstätigkeit etc. bei Kunden oder Arbeiten im Sinne des Personalverleihs)
  • Ergänzung der Reisetage ausserhalb der Schweiz für die Zählung der 10 Tage, welche nicht überschritten werden dürfen, um von den Telearbeitsbestimmungen profitieren zu können
  • Zählen der beruflich bedingten Nichtrückkehrtage (maximal 45 Tage), um bei Anwendung des Grenzgängerabkommens in den Kantonen BE, BL, BS, JU, NE, SO, VD, VS zu wissen, wann der volle Quellensteuersatz angewendet werden muss
  • Erfassung der auszuscheidenden im Ausland gearbeiteten Arbeitstage (hauptsächlich im Ausland gearbeitet ist ein Tag der zählt), wenn die Telearbeitsbestimmungen mit Frankreich nicht angewendet werden können

 

Anpassungen beim BVG

Die BVG-Reform wurde in der Frühjahrssession 2023 verabschiedet. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Referendum ergriffen wird. Die Thematik wird von vielen Stellen behandelt. Die mögliche Auswirkung auf Payroll behandle ich dann, wenn es klar ist, wann und ob diese Reform in Kraft treten wird.
Dass bereits die AHV21 Anpassungen im BVG vorsieht, ist nicht bei allen Unternehmen auf dem Radar. In der Vernehmlassung zur Anpassung der AHV-Verordnung sind die weiteren Verordnungen angefügt. Darunter befindet sich auch der Vorschlag für den BVG Teil: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/74327.pdf. Dadurch gibt es Anpassungsbedarf im PK-Reglement und möglicherweise auch im Personalreglement. Das Jahr 2023 ist schnell vorüber. Die Empfehlung ist: jetzt planen und anpassen.

Wir wünschen allen frohe Ostertage

 

* Ich führe sogenannte Quellensteuerreviews durch. Wenn Sie selbst an Sicherheit dazugewinnen möchten, finden Sie die nächsten Seminare zum Thema Quellensteuern hier:

Grundlagen Quellensteuern für Lohnbuchhalter und HR am 9. und 10.5. jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr:
https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/grundlagen-quellensteuern-fuer-lohnbuchhalter-und-hr-2/

Vertiefungsseminar: Quellensteuerfälle und Berechnungen im internationalen Kontext am 12.9 und 14.9. jeweils von 13.30 bis 17.00 Uhr:
https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/vertiefungsseminar-quellensteuerfaelle-und-berechnungen-im-internationalen-kontext-2/

Weitere Seminare unter:
https://www.zulaufgmbh.ch/veranstaltungen-workshops/

 

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