Verschiedenste Anpassungen für 2023

Zum Jahreswechsel lohnt es sich einen Rückblick über das vergangene Jahr und einen Ausblick ins neue Jahr vorzunehmen.

 

Die letzten zwei Wochen wurden nebst den bekannten Anpassungen im Bereich der Sozialversicherungen https://www.zulaufgmbh.ch/wp-content/uploads/2022/12/Uebersicht-Beitraege-und-Leistungen-Vergleich-2022-2023.pdf weitere Informationen publiziert.

Familienzulagen:

In ein paar Kantonen wurden die Familienzulagen erhöht. Im Bereich der an die FAK übertragenen kantonalen Beiträge gibt es ebenfalls Anpassungen. Details können unter folgendem Link abgefragt werden: https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/familie/andere/Ans%C3%A4tze%20FamZ_Montants%20AFam_2022.01.pdf.download.pdf/Ans%C3%A4tze%20FamZ_Montants%20AFam_2022.01.pdf

Ebenfalls werden bei der Mutterschaftsversicherung Genf die Beiträge angepasst:
Der auf die AHV-pflichtige Lohnsumme geschuldete Beitrag beträgt für das Jahr 2023 insgesamt 0.082% (2022: 0.086%) – also je 0.041% (2022: 0.043%).

Die Familienzulagenwegleitung wurde insbesondere im Bereich der Lohnfortzahlung und Dauer der Gewährung der Familienzulagen ergänzt und der neue Adoptionsurlaub eingefügt. https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6348/download

 

Im Bereich der Wegleitung zum massgebenden Lohn (WML Version 2023) werden nebst weiteren Punkten gelegentliche Naturalleistungen präzisiert.

«Regelmässige Naturalleistungen gehören zum massgebenden Lohn; es handelt sich dabei um Bruttobeträge.

Gelegentliche Naturalleistungen gehören dagegen nicht zum massgebenden Lohn, soweit sie sich im üblichen Mass und in einem vernünftigen, eine Umgehungsabsicht ausschliessenden Verhältnis zum eigentlichen Arbeitsentgelt halten. Als solche gelten namentlich die unentgeltliche Abgabe von Erzeugnissen des Betriebes.

Den gelegentlichen Naturalleistungen gleichgestellt sind die aus dem Tätigkeitsgebiet der Arbeitgebenden gelegentlich oder regelmässig fliessenden geringfügigen geldwerten Vorteile (z.B. Zinsvergünstigungen einer Bank, Einkaufsvorteile, verbilligte Dienstleistungen).»

Regelmässige Entschädigungen für die übliche Verpflegung am Wohnort oder am gewöhnlichen Arbeitsort gehören zum massgebenden Lohn. Die Ausnahmen werden detaillierter erläutert:

«Solche Verpflegungsentschädigungen gehören zum massgebenden Lohn (Art. 9 Abs. 2 AHVV); es sei denn, die Entschädigung für die übliche Verpflegung sei bloss geringfügig, werde nicht bar ausgerichtet und deren Wert lasse sich nur mit unverhältnismässigem administrativem Aufwand bestimmen. Übersteigt der Wert bzw. die Verbilligung von Lunch-Checks und anderen Gutscheinen für Restaurants oder Essenslieferungen Fr. 180.– pro Monat, so gilt der darüber liegende Betrag jedoch in jedem Fall als massgebender Lohn.»

Die gesamte WML Version 2023 ist unter folgendem Link abrufbar: https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6944/download

 

Wegleitung über die Versicherungspflicht (WVP)

Für solche mit verschiedensten Sozialversicherungsunterstellungsfragen im grenzüberschreitenden Sachverhalt lohnt es sich immer wieder, einen Blick in die WVP zu werfen.

Es finden sich in der Version 2023 unter anderem Präzisierungen zur Entsendung und die Anpassung im Bereich der Rückabwicklung von falsch verabgabten Sozialversicherungsbeiträgen.

https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6957/download

 

Quellensteuern

Verschiedene Kantone haben die Quellensteuertarife für das Jahr 2023 bereits veröffentlicht. Schauen Sie vor Jahresende, ob es noch Neuigkeiten in Bezug auf die Besteuerung für Grenzgänger aus Frankreich und Italien gibt.

Lohnausweis

Die neue Version Wegleitung zum Lohnausweis ab 2023 sollte ebenfalls noch veröffentlicht werden.

Bewilligungen

Für Kroatien gelten ab 1.1.2023 wieder Kontingente, auch wenn Kroatien ab diesem Zeitpunkt zum Schengenraum gehört.

Die Bestimmungen im Zusammenhang mit den Meldungen zwischen UK und der Schweiz wurden verlängert und es gelten zudem weiterhin separate Kontingente im Bereich der Arbeitsbewilligungen.

Es werden einige Erleichterungen für die Einstellung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen in den nächsten Monaten erwartet (Neuerungen aufgrund von Fachkräftemangel).

 

Wir wünschen allen Lesenden schöne Festtage

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