Quellensteuerberechnungen: Publikation von wichtigen Präzisierungen durch Swissdec

Der Verein Swissdec hat auf seiner Webpage per 30.6.2022 ein aktualisiertes «Addendum zu Richtlinien Lohnstandard-CH (ELM) Version 5.0» publiziert. Die Berechnungsbeispiele zum Monats- und Jahresmodell (Anhang 1 Beispiele QST-Berechnung 20200220_20201202) wurden ebenfalls ergänzt.

Nebst Antworten zu eher technischen Fragen in Bezug auf die Handhabung in der Lohnbuchhaltungssoftware enthält das Addendum Quellensteuerberechnungsfragen wie z.B.:

  • Wie fliessen mehrere Beschäftigungsperioden im gleichen Jahr in die Quellensteuerberechnung ein?
  • Wie wird ein mehrfacher Kantonswechsel im gleichen Jahr bei der Quellensteuerberechnung im Jahresmodell berücksichtigt?
  • Wie sind die Quellensteuern bei Nachzahlungen nach Austritt zu berechnen, wenn gleichzeitig ein Kantonswechsel stattgefunden hat?
  • Wie erfolgt die Berechnung bei der Ausscheidung von ausländischen Arbeitstagen?
  • Wie ist bei unbezahltem Urlaub vorzugehen?

 

Die Berechnung bei Nachzahlungen nach Austritt ist im Kreisschreiben Nr. 45 der ESTV unklar formuliert. Deshalb ist diese Präzisierung zu begrüssen. Bei einem nach Austritt fälligen Bonus (weil die Höhe des Bonus erst nach Austritt festgelegt werden konnte) müssen die Arbeitgebenden hilfsweise zum Bonus nur die periodischen Leistungen des Austrittsmonats im Monatsmodell bzw. Austrittsjahres im Jahresmodell satzbestimmend berücksichtigen.

Findet gleichzeitig zwischen dem Austritt und der Fälligkeit des Bonus ein Kantonswechsel statt, werden zwei Varianten akzeptiert.

  • Der Arbeitgebende bezieht sich ebenfalls auf die periodischen Leistungen des Austrittsmonats resp. Austrittsjahres des anderen Kantons für die Ermittlung der Satzbestimmung
  • Der Arbeitgebende berücksichtigt keine weiteren Einkommen für die Satzbestimmung

 

Telearbeit ist in aller Munde, weshalb es bei den Quellensteuerberechnungen je nach Situation und Wohnsitzstaat des Mitarbeitenden zu einer Ausscheidung von ausländischen Arbeitstagen kommen kann (Reduktion der Quellensteuerbasis). Es wird erläutert wie die Ausscheidung der Arbeitstage beim 13. Monatslohn (laufendes Jahr) und Leistungen für eine Vorperiode (z.B. Bonus Vorjahr) erfolgen muss.

Zudem ist davon auszugehen, dass die «FAQ 2021 Kreisschreiben Nr. 45 ESTV» in naher Zukunft ebenfalls aktualisiert werden.

Diese Präzisierungen werden in unserem Seminar «Grundlagen Quellensteuern für Lohnbuchhalter und HR» am 30.8., 1.9., 6.9., 8.9 jeweils von 8.00 bis 9:30 Uhr behandelt: https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/schulung-quellensteuern/

Für Interessierte mit vertieften Quellensteuerkenntnissen werden wichtige Präzisierungen nebst anderen Themen im Bereich Sozialversicherungen und weiteren für HR und Payroll massgebenden Rechtsgebieten im Seminar «Aktualitäten für Arbeitgeber zum Jahreswechsel 2022/2023» am 29.11.2022 von 16.00 bis 17.30 Uhr behandelt: https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/aktualitaeten-fuer-arbeitgeber-zum-jahreswechsel-2022-2023/

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