Bescheinigung bei unterjährigem Arbeitsverhältnis für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer gemäss Art. 5a QStV veröffentlicht

Die ESTV hat mit heutigem Datum die Arbeitgeberbescheinigung veröffentlicht. Diese ist seit dem 1.1.2025 bei Austritt von Mitarbeitenden mit Wohnsitz in Frankreich auf deren Verlangen auszustellen.

Somit sind die betroffenen Unternehmen und Institutionen (SSL) ausgerüstet, bei Bedarf und Verlangen ihrer Arbeitnehmenden bei Austritt eine solche Bescheinigung auszustellen.

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-quellensteuer.html

Gleichzeitig wurden detaillierte Erläuterungen zu dieser Bescheinigung veröffentlicht, welche auf der gleichen Webseite abrufbar sind.

 

Die Unternehmen sind gut beraten, diese im Detail zu lesen und die notwendigen Informationen laufend zu sammeln. Ich verweise zudem auf den früher erstellten Blog: https://www.zulaufgmbh.ch/neuigkeiten-im-zusammenhang-mit-dem-reporting-fuer-mitarbeitende-mit-wohnsitz-frankreich/ .

 

 

 

Nächstes Seminar zu diesem Thema im Bereich der Steuern (nur Frankreich) am 15.05.2025 von 15.00 bis 17.00 Uhr:

https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/mitarbeitende-mit-wohnsitz-frankreich-herausforderungen-quellensteuern-und-reporting-5/

 

Ich biete auch firmenindividuelle Workshops zu dieser Thematik an inkl. Sozialversicherungen, Policies usw. .

 

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