Die Behörden haben in den letzten Wochen bereits verschiedene Anpassungen kommuniziert. Es ist noch nicht alles festgelegt.
Kommunikationen des BSV:
Die Altersrenten steigen und damit verbunden verschiedenste Eckdaten. Ich habe diese unter folgendem Link zusammengestellt: https://www.zulaufgmbh.ch/sozialversicherungen/
Besonders hervorheben möchte ich die Erhöhung des Grenzbetrags für die geringfügigen Löhne.
Es sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der AHV-Revision 21 das Referenzalter der Frauen im Jahr 2025 auf 64 Jahre und 3 Monate angehoben wird.
Aufgrund der Rentenerhöhung in der 1. Säule ändern auch die Eckdaten für die 2. Säule. Dies hat nichts mit der heute verworfenen Abstimmung zur BVG-Reform zu tun.
Der Mindestansatz für die Kinderzulage wird auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes auf Bundesebene im Jahr 2009. Die Kantone mit Mindestansatz müssen diese Zulagen auf den 1.1.2025 anheben. Noch ist nicht in allen Kantonen klar wie hoch diese Ansätze sein werden. Dadurch dürften die FAK-Ansätze für die Arbeitgebenden in den betroffenen Kantonen steigen.
Quellensteuern
Die ESTV hat das Dokument Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife für 2025 publiziert. Aufgrund der Veränderung verschiedener Abzüge beim Bund wird es Anpassungen bei den Quellensteuertarifen in allen Kantonen geben. Die neuen Tarife werden voraussichtlich erst im Dezember publiziert.
Gemäss dieser Publikation wird der Medianlohn erneut angehoben.
Die oben publizierten Themenbereiche decken bei weitem nicht alle Änderungen auf 2025 ab.
Im Aktualitätenseminar für Arbeitgeber zum Jahreswechsel vom 26.11.2024 von 15.00 bis 16.30 Uhr werden Neuerungen umfassend und in kompakter Form beleuchtet.
Link zur Anmeldung: https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/aktualitaeten-fuer-arbeitgeber-zum-jahreswechsel-2024-2025/