Sozial­versicherungen

Die Sozialversicherungen in der Schweiz können in obligatorische und überobligatorische resp. freiwillige Versicherungen kategorisiert werden. Zudem sind weitere kantonale Bestimmungen und solche aus Gesamtarbeitsverträgen zu beachten. 

Ich berate vor allem die Arbeitgeber aus Sicht der Compliance (rechtlich korrekte Unterstellung und Abwicklung) und der Entlöhnungsgestaltung.

Sozialversicherungsunterstellung und Sozialversicherungsbeiträge

Die Erfahrung zeigt, dass sich in den Unternehmen Fragen in folgenden Bereichen stellen:

  • Setup, gesetzliche Anpassungen, Policenanpassungen, Versicherungswechsel
  • Korrekte Information an die Mitarbeitenden im gesamten Mitarbeiterzyklus
  • Korrekte Berechnung und Deklaration der Beiträge
  • Massgebendes Sozialversicherungsland für die Mitarbeitenden
  • Vorgehen bei Arbeitseinsätzen im Ausland resp. aus dem Ausland in der Schweiz, ergänzende Massnahmen
  • Zusammenspiel zwischen Sozialversicherungsleistungen und Lohnfortzahlung
 
Die Unterstützung erfolgt rückwärts und vorwärts betrachtet. Ich eruiere mit Ihnen die Möglichkeiten von Bereinigungen und Neuanpassungen.

Neuerungen und Handlungsbedarf

Die Bestimmungen sind vielfältig; und es gibt laufend Neuerungen, die umzusetzen sind.

  • Individuelle Workshops
  • Schulungen
  • Evaluierung und Umsetzung der notwendigen Anpassungen von Reglementen und Verträgen

Rulings und Anfragen

Je nach Benefit oder Sachverhalt kann es Sinn machen, sich diese von den zuständigen Behörden wie z.B. der Ausgleichskasse schriftlich bestätigen zu lassen. Oder haben Sie eine Anfrage einer (Sozial-) Versicherung und wissen nicht, wie antworten?

Ich unterstütze Sie gerne bezüglich verschiedener Möglichkeiten. Dies kann meist vorab auch auf No-Name-Basis erfolgen.

Für Informationen zur Revision besuchen Sie bitte die Seite Revisionen im HR / Payroll.

Fragen von Mitarbeitenden

Haben Sie eine knifflige Frage eines Mitarbeitenden auf dem Tisch?

Weshalb nicht Unterstützung anfordern? Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Koordination und Shadow-Berechnungen

Internationale Sachverhalte können dazu führen, dass die Sozialversicherungsunterstellung nicht in der Schweiz, sondern in einem anderen Land erfolgen muss. Ich biete Ihnen:

  • Unterstützung bezüglich Registrierung und Abwicklung
  • Korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung und auf dem Lohnausweis
  • Informationen zu Registrierungsmöglichkeiten Schweiz für Firmen vom Ausland, Unterstützung bei der Abwicklung

Auswahl wichtiger Links und Eckdaten

WeTrust Group
Martin A. Meyer, Managing Partner, Steuerexperte CH / FL
Brigitte verfügt über eine ausserordentliche Expertise im Bereich Steuern und Sozialversicherungen. Eine der wenigen Spezialist*innen, die auch hochkomplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte wie bspw. zwischen der Schweiz und Liechtenstein beraten kann.

Blog

Quellensteuern Steuern 16.03.2024

Automatischer Datenaustausch mit Italien und mit Frankreich für Arbeitgebende in der Schweiz - Anpassung Swissdec ELM 5.0 Standard und Veröffentlichung ELM 5.3

Jahresmeldung an Italien Die ESTV hat am 14.3. mitgeteilt, dass der Swissdec ELM 5.0 Standard angepasst werden musste. Swissdec musste auf Wunsch der zuständigen Steuerbehörden Änderungen bei der Definition für den Datenaustausch mit Italien vornehmen. Diese Bestimmungen gelten für Arbeitgebende in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis. Der Ablauf erfolgt folgendermassen: Die zuständigen Kantone informieren […]
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international Sozialversicherungen Steuern 12.01.2024

Italien hat das Rahmenabkommen zur Telearbeit im Bereich der Sozialversicherungen per 1.1.2024 unterzeichnet

Hintergrund: Die Länder mit Anwendung des Personenfreizügigkeitsabkommens 883/2004 hatten im 2022/2023 eine Lösung gesucht, Mitarbeitenden mit Wohnsitz in einem anderen Land als dem normalen Arbeitsland, Telearbeit in einem grösseren Umfang zu gewähren als dies in der Grundverordnung vorgesehen war. Es wurde ein Rahmenabkommen zur Telearbeit verhandelt. Es steht den Ländern frei, dieses zu unterzeichnen. Falls […]
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