Sozial­versicherungen

Die Sozialversicherungen in der Schweiz können in obligatorische und überobligatorische resp. freiwillige Versicherungen kategorisiert werden. Zudem sind weitere kantonale Bestimmungen und solche aus Gesamtarbeitsverträgen zu beachten. 

Ich berate vor allem die Arbeitgeber aus Sicht der Compliance (rechtlich korrekte Unterstellung und Abwicklung) und der Entlöhnungsgestaltung.

Sozialversicherungsunterstellung und Sozialversicherungsbeiträge

Die Erfahrung zeigt, dass sich in den Unternehmen Fragen in folgenden Bereichen stellen:

  • Setup, gesetzliche Anpassungen, Policenanpassungen, Versicherungswechsel
  • Korrekte Information an die Mitarbeitenden im gesamten Mitarbeiterzyklus
  • Korrekte Berechnung und Deklaration der Beiträge
  • Massgebendes Sozialversicherungsland für die Mitarbeitenden
  • Vorgehen bei Arbeitseinsätzen im Ausland resp. aus dem Ausland in der Schweiz, ergänzende Massnahmen
  • Zusammenspiel zwischen Sozialversicherungsleistungen und Lohnfortzahlung
 
Die Unterstützung erfolgt rückwärts und vorwärts betrachtet. Ich eruiere mit Ihnen die Möglichkeiten von Bereinigungen und Neuanpassungen.

Neuerungen und Handlungsbedarf

Die Bestimmungen sind vielfältig; und es gibt laufend Neuerungen, die umzusetzen sind.

  • Individuelle Workshops
  • Schulungen
  • Evaluierung und Umsetzung der notwendigen Anpassungen von Reglementen und Verträgen

Rulings und Anfragen

Je nach Benefit oder Sachverhalt kann es Sinn machen, sich diese von den zuständigen Behörden wie z.B. der Ausgleichskasse schriftlich bestätigen zu lassen. Oder haben Sie eine Anfrage einer (Sozial-) Versicherung und wissen nicht, wie antworten?

Ich unterstütze Sie gerne bezüglich verschiedener Möglichkeiten. Dies kann meist vorab auch auf No-Name-Basis erfolgen.

Für Informationen zur Revision besuchen Sie bitte die Seite Revisionen im HR / Payroll.

Fragen von Mitarbeitenden

Haben Sie eine knifflige Frage eines Mitarbeitenden auf dem Tisch?

Weshalb nicht Unterstützung anfordern? Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Koordination und Shadow-Berechnungen

Internationale Sachverhalte können dazu führen, dass die Sozialversicherungsunterstellung nicht in der Schweiz, sondern in einem anderen Land erfolgen muss. Ich biete Ihnen:

  • Unterstützung bezüglich Registrierung und Abwicklung
  • Korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung und auf dem Lohnausweis
  • Informationen zu Registrierungsmöglichkeiten Schweiz für Firmen vom Ausland, Unterstützung bei der Abwicklung

Auswahl wichtiger Links und Eckdaten

WeTrust Group
Martin A. Meyer, Managing Partner, Steuerexperte CH / FL
Brigitte verfügt über eine ausserordentliche Expertise im Bereich Steuern und Sozialversicherungen. Eine der wenigen Spezialist*innen, die auch hochkomplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte wie bspw. zwischen der Schweiz und Liechtenstein beraten kann.

Blog

international Sozialversicherungen 17.05.2023

Update Sozialversicherungen zu Telearbeit im Anwendungsbereich der Personenfreizügigkeitsabkommen CH-EU und CH-EFTA

Das Framework Agreement zur Telearbeit wird durch die Schweiz unterzeichnet Die Schweiz wird das Framework Agreement mit Wirkung ab 1.7.2023 unterschreiben. Das BSV hat eben detaillierte Erläuterungen unter diesem Link aufgeschaltet und es lohnt sich, diese durchzugehen: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/grundlagen-und-abkommen/telearbeit.html Die Definition der Anwendungsbereiche zur Telearbeit wird darin detailliert erläutert. Durch dieses Framework Agreement wird es möglich […]
weiterlesen
AHV Pensionskasse Sozialversicherungen 12.05.2023

Aktualitäten Sozialversicherungen

Das BSV hat kürzlich verschiedene nützliche Informationen publiziert, welche auch für die Unternehmen wichtig sind. Auswirkungen AHV21 auf die Pensionskasse Das BSV hat in den Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 161 vom 11.5.2023 verschiedene Fragen im Zusammenhang der Umsetzung AHV21 auf den 1.1.2024 publiziert. Es handelt sich um 14 Fragen und Antworten auf Seite […]
weiterlesen

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