Hallo
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Hintergrund
Die laufenden Neuerungen im Bereich der Personalarbeit und Payroll sind eine Herausforderung für die Unternehmen. Doch sollten diese erkannt und korrekt umgesetzt werden. Ein MUSS für alle, die nicht mühsam selber die wichtigsten Aspekte zusammentragen wollen.
Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen Rechtsgebiete wie Sozialversicherungen, Steuern/Lohnausweis, Quellensteuern und Arbeitsrecht und weiteres.
Dabei werden nebst einem Rückblick 2024 die jeweils bereits bekannten Neuerungen auf den 1.1.2025 und später vorgestellt.
Was ist z.B. im Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) vorgesehen? Wer ist davon betroffen?
Welches sind die vorgesehenen Bescheinigungspflichten (z.B. Italien, Frankreich)?
Welche Auswirkung hat der erneute Ausgleich der kalten Progression bei der Bundessteuer für die Arbeitgebenden?
Wie müssen die AHV21 Bestimmungen im 2025 umgesetzt werden?
Welchen Einfluss hat die Erhöhung der Mindestrente AHV ab 2025 auf die Lohnbuchhaltung?
Welche neuen Familienzulagenansätze müssen berücksichtigt werden ab 2025?
Gibt es eine Anpassung bei den Kontingenten im Bereich der Arbeitsbewilligungen?
Diese und viel mehr Fragen werden beantwortet.
Zeitlicher Ablauf
Beginn 16:00
Ende ca. 17:30
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Anmeldeschluss
02.01.2025
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.