Das AIALG tritt am 1. Januar 2027 in Kraft

Der Bundesrat hat am 19. August.2026 beschlossen, das „Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten“ in Kraft zu setzen.    https://www.admin.ch/de/newnsb/UtTAM3vaw7qFDOa0ExV12

Im Blog vom 16. Juni 2024 habe ich bereits über wichtige Aspekte und den Handlungsbedarf in den Unternehmen berichtet:    https://www.zulaufgmbh.ch/auskunfts-und-dokumentationspflichten-der-arbeitgebenden-bezueglich-datenaustausch-mit-frankreich-und-italien/

Zusammenfassend sind dies:

  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für die Unternehmen
  • Informationspflicht in den Unternehmen über die gemeldeten Daten an die betroffenen Mitarbeitenden
  • Folgen bei vorsätzlicher Nichtmeldung trotz Mahnung

 

Zusammen mit der Mitteilung zum Inkrafttreten wurde die Verordnung über die Authentifizierung der kantonalen Steuerbehörden für den Zugriff auf die der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegenden Lohndaten sowie ein diesbezüglicher erläuternder Bericht veröffentlicht. Diese regelt den Zugriff der kantonalen Steuerverwaltungen auf die Daten im Informationssystem der ESTV (eidgenössischen Steuerverwaltung). Die kantonalen Steuerverwaltungen sollten damit in der Lage sein, die von der ESTV an Frankreich übermittelten Daten einzusehen. Die ESTV muss bekanntlich alle gemeldeten Daten konsolidieren, bevor sie an Frankreich übermittelt werden.

Die Meldung für Italien betrifft weniger Personen und umfasst nicht alle Kantone. Die Daten für 2024 mussten bereits Anfang 2025 an das zuständige kantonale Steueramt (Kantone GR, TI und VS) übermittelt werden und die Daten für 2025 mussten Anfang 2026 gemeldet werden. Soweit sollte sich bereits einiges eingespielt haben. In diesem Sinne gilt für die Meldung nach Italien die oben erwähnte Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht, die Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitenden und die Möglichkeit einer Geldbusse bei Nichtkooperation eines Unternehmens.

Es wird festgestellt, dass für die erstmalige Meldung der Daten für 2026 Anfang 2027 für Mitarbeitende mit Wohnsitz in Frankreich noch nicht alle Unternehmen über die Details verfügen, die für die korrekte Meldung Anfang 2027 notwendig sind.

Die letzte veröffentlichte Grenzgängerstatistik (Grenzgänger mit Bewilligung G)    https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/erwerbsbevoelkerung/grenzgaenger.assetdetail.36759663.html    zeigt 242‘083 Personen aus Frankreich. Darin eingeschlossen sind weder das Meldeverfahren noch die Bewilligungen der Kategorien L oder B Bewilligungen. Ein grosser Anteil betrifft Arbeitgeber in der Genferseeregion und in der Nordwestschweiz.

Auch wenn ein Unternehmen nur einen Mitarbeitenden mit Wohnsitz in Frankreich beschäftigt, wird empfohlen, sich mit den Details der zu meldenden Daten und den Berechnungsregeln vor allem für den Telearbeitsprozentsatz auseinanderzusetzen.

Die Grundlagen, auf denen die Meldung basiert, müssen dokumentiert und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Behörden können jederzeit Details zu den gemeldeten Daten verlangen. Es bleibt abzuwarten, ob die zuständigen kantonalen Steuerbehörden mahnen werden, wenn ein Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht nachkommt. Aufgrund der eingereichten Quellensteuerabrechnungen und Jahresmeldungen (für die steuerrechtlich echten Grenzgänger ohne Steuerabzug) müssten die zuständigen Behörden in der Lage sein, festzustellen, wer keine Meldung gemacht hat, da selbst 0% Telearbeit gemeldet werden müssen.

Einfach den „Kopf in den Sand zu stecken“, ist keine Lösung.

 

In den beiden Webinaren am 5. November 2026 zu Frankreich und Italien gehen wir auf die entsprechenden Bestimmungen ein. Auch im Seminar vom 2. und 3. September jeweils am Morgen werden diese Themen beleuchtet.

Link zu allen Seminaren mit mehr Details:    https://www.zulaufgmbh.ch/veranstaltungen-workshops/

 

 

Hallo
schön, dass Sie hier sind. Möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Abonnieren Sie den Newsletter
Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner