Sozial­versicherungen

Die Sozialversicherungen in der Schweiz können in obligatorische und überobligatorische resp. freiwillige Versicherungen kategorisiert werden. Zudem sind weitere kantonale Bestimmungen und solche aus Gesamtarbeitsverträgen zu beachten. 

Ich berate vor allem die Arbeitgeber aus Sicht der Compliance (rechtlich korrekte Unterstellung und Abwicklung) und der Entlöhnungsgestaltung.

Sozialversicherungsunterstellung und Sozialversicherungsbeiträge

Die Erfahrung zeigt, dass sich in den Unternehmen Fragen in folgenden Bereichen stellen:

  • Setup, gesetzliche Anpassungen, Policenanpassungen, Versicherungswechsel
  • Korrekte Information an die Mitarbeitenden im gesamten Mitarbeiterzyklus
  • Korrekte Berechnung und Deklaration der Beiträge
  • Massgebendes Sozialversicherungsland für die Mitarbeitenden
  • Vorgehen bei Arbeitseinsätzen im Ausland resp. aus dem Ausland in der Schweiz, ergänzende Massnahmen
  • Zusammenspiel zwischen Sozialversicherungsleistungen und Lohnfortzahlung
 
Die Unterstützung erfolgt rückwärts und vorwärts betrachtet. Ich eruiere mit Ihnen die Möglichkeiten von Bereinigungen und Neuanpassungen.

Neuerungen und Handlungsbedarf

Die Bestimmungen sind vielfältig; und es gibt laufend Neuerungen, die umzusetzen sind.

  • Individuelle Workshops
  • Schulungen
  • Evaluierung und Umsetzung der notwendigen Anpassungen von Reglementen und Verträgen

Rulings und Anfragen

Je nach Benefit oder Sachverhalt kann es Sinn machen, sich diese von den zuständigen Behörden wie z.B. der Ausgleichskasse schriftlich bestätigen zu lassen. Oder haben Sie eine Anfrage einer (Sozial-) Versicherung und wissen nicht, wie antworten?

Ich unterstütze Sie gerne bezüglich verschiedener Möglichkeiten. Dies kann meist vorab auch auf No-Name-Basis erfolgen.

Für Informationen zur Revision besuchen Sie bitte die Seite Revisionen im HR / Payroll.

Fragen von Mitarbeitenden

Haben Sie eine knifflige Frage eines Mitarbeitenden auf dem Tisch?

Weshalb nicht Unterstützung anfordern? Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Koordination und Shadow-Berechnungen

Internationale Sachverhalte können dazu führen, dass die Sozialversicherungsunterstellung nicht in der Schweiz, sondern in einem anderen Land erfolgen muss. Ich biete Ihnen:

  • Unterstützung bezüglich Registrierung und Abwicklung
  • Korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung und auf dem Lohnausweis
  • Informationen zu Registrierungsmöglichkeiten Schweiz für Firmen vom Ausland, Unterstützung bei der Abwicklung

Auswahl wichtiger Links und Eckdaten

WeTrust Group
Martin A. Meyer, Managing Partner, Steuerexperte CH / FL
Brigitte verfügt über eine ausserordentliche Expertise im Bereich Steuern und Sozialversicherungen. Eine der wenigen Spezialist*innen, die auch hochkomplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte wie bspw. zwischen der Schweiz und Liechtenstein beraten kann.

Blog

international Quellensteuern Steuern 21.08.2026

Das AIALG tritt am 1. Januar 2027 in Kraft

Der Bundesrat hat am 19. August.2026 beschlossen, das „Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten“ in Kraft zu setzen.    https://www.admin.ch/de/newnsb/UtTAM3vaw7qFDOa0ExV12 Im Blog vom 16. Juni 2024 habe ich bereits über wichtige Aspekte und den Handlungsbedarf in den Unternehmen berichtet:    https://www.zulaufgmbh.ch/auskunfts-und-dokumentationspflichten-der-arbeitgebenden-bezueglich-datenaustausch-mit-frankreich-und-italien/ Zusammenfassend sind dies: Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für die Unternehmen Informationspflicht in den Unternehmen über […]
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Ich darf viele Kunden im Zusammenhang mit internationalen Fragestellungen betreuen. Für diese Situationen ist seit dem 1. Januar 2026 das Änderungsprotokoll zum DBA CH-D in Kraft, das unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1972/3075_3128_2910/de#lvl_u38 abgerufen werden kann. Neben Präzisierungen zu verschiedenen Begriffen im Bereich steuerrechtlicher Grenzgänger und internationaler Wochenaufenthalter wurde die Bescheinigungspflicht bei Austritt für echte Grenzgänger eingeführt. Steuerrechtlich echte […]
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