Sozial­versicherungen

Die Sozialversicherungen in der Schweiz können in obligatorische und überobligatorische resp. freiwillige Versicherungen kategorisiert werden. Zudem sind weitere kantonale Bestimmungen und solche aus Gesamtarbeitsverträgen zu beachten. 

Ich berate vor allem die Arbeitgeber aus Sicht der Compliance (rechtlich korrekte Unterstellung und Abwicklung) und der Entlöhnungsgestaltung.

Sozialversicherungsunterstellung und Sozialversicherungsbeiträge

Die Erfahrung zeigt, dass sich in den Unternehmen Fragen in folgenden Bereichen stellen:

  • Setup, gesetzliche Anpassungen, Policenanpassungen, Versicherungswechsel
  • Korrekte Information an die Mitarbeitenden im gesamten Mitarbeiterzyklus
  • Korrekte Berechnung und Deklaration der Beiträge
  • Massgebendes Sozialversicherungsland für die Mitarbeitenden
  • Vorgehen bei Arbeitseinsätzen im Ausland resp. aus dem Ausland in der Schweiz, ergänzende Massnahmen
  • Zusammenspiel zwischen Sozialversicherungsleistungen und Lohnfortzahlung
 
Die Unterstützung erfolgt rückwärts und vorwärts betrachtet. Ich eruiere mit Ihnen die Möglichkeiten von Bereinigungen und Neuanpassungen.

Neuerungen und Handlungsbedarf

Die Bestimmungen sind vielfältig; und es gibt laufend Neuerungen, die umzusetzen sind.

  • Individuelle Workshops
  • Schulungen
  • Evaluierung und Umsetzung der notwendigen Anpassungen von Reglementen und Verträgen

Rulings und Anfragen

Je nach Benefit oder Sachverhalt kann es Sinn machen, sich diese von den zuständigen Behörden wie z.B. der Ausgleichskasse schriftlich bestätigen zu lassen. Oder haben Sie eine Anfrage einer (Sozial-) Versicherung und wissen nicht, wie antworten?

Ich unterstütze Sie gerne bezüglich verschiedener Möglichkeiten. Dies kann meist vorab auch auf No-Name-Basis erfolgen.

Für Informationen zur Revision besuchen Sie bitte die Seite Revisionen im HR / Payroll.

Fragen von Mitarbeitenden

Haben Sie eine knifflige Frage eines Mitarbeitenden auf dem Tisch?

Weshalb nicht Unterstützung anfordern? Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Koordination und Shadow-Berechnungen

Internationale Sachverhalte können dazu führen, dass die Sozialversicherungsunterstellung nicht in der Schweiz, sondern in einem anderen Land erfolgen muss. Ich biete Ihnen:

  • Unterstützung bezüglich Registrierung und Abwicklung
  • Korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung und auf dem Lohnausweis
  • Informationen zu Registrierungsmöglichkeiten Schweiz für Firmen vom Ausland, Unterstützung bei der Abwicklung

Auswahl wichtiger Links und Eckdaten

WeTrust Group
Martin A. Meyer, Managing Partner, Steuerexperte CH / FL
Brigitte verfügt über eine ausserordentliche Expertise im Bereich Steuern und Sozialversicherungen. Eine der wenigen Spezialist*innen, die auch hochkomplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte wie bspw. zwischen der Schweiz und Liechtenstein beraten kann.

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Steuern 30.07.2025

Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.

Die Bestimmungen, welche die Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice dauerhaft regeln, gelten ab dem 1. Januar 2026. In verschiedenen von uns veröffentlichten Blogs wurde über Details der Verständigungsvereinbarungen mit Frankreich berichtet. Die Verständigungsvereinbarungen zum Doppelbesteuerungsabkommen von Ende 2022 und Juni 2023 über die Telearbeit gelten nur bis Ende 2025. Ab 2026 löst das Zusatzabkommen nun […]
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AHV Sozialversicherungen 23.03.2025

Anpassungen bei den geringfügigen Löhnen auf den 1.1.2026 in der AHV

Im Grundsatz werden geringfügige Löhne pro Arbeitgeber in der AHV nicht abgerechnet. Die Limite für die geringfügigen Löhne wurde per 1.1.2025 von CHF 2300 auf CHF 2500 erhöht. Gem. Art. 34d AHVV (AHV-Verordnung) dürfen jedoch die Versicherten eine Beitragserhebung verlangen. Allerdings gibt es Branchen, in welchen gem. Art. 34d Abs. 2 AHVV nicht auf die […]
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