Reporting Mitarbeitende mit Wohnsitz Italien - ein Check für Steuern und Sozialversicherungen

Hintergrund
Das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien ist am 17.7.2023 in Kraft getreten. Die meisten Änderungen sind seit dem 1.1.2024 wirksam. Die Unterscheidung zwischen «alten» Grenzgängern, «neuen» Grenzgängern und solchen ausserhalb der Grenzzonen ist sehr wichtig. Dazu ist ein grundlegendes Verständnis der Bestimmungen notwendig. Auch die korrekte Anwendung der Tarifcodes in den betroffenen Kantonen GR, TI und VS sind Voraussetzung für eine korrekte Berechnung der Quellensteuern. Die Meldung für das Jahr 2024 Anfang 2025 steht bald vor der Tür. Wer muss mit welchen Details mit welcher Variante gemeldet werden? Wem kann seit 1.1.2024 wieviel Telearbeit gewährt werden?

Inhalt
Es werden folgende Themen behandelt:

  • Alte und neue Grenzgänger nach den Grenzgängerabkommen Schweiz – Italien von Unternehmen in der Schweiz
  • Grenzgänger ausserhalb des Geltungsbereichs der Grenzgänger­abkommen nach DBA
  • Jahresmeldung nach Italien – notwendige Informationen innerhalb der Unternehmung und im Austausch mit den Behörden mit oder ohne ELM Meldung
  • Informationspflichten gem. AIALG
  • Telearbeitsbestimmungen für Grenzgänger im Bereich der Steuern
  • Telearbeitsbestimmungen im Bereich der Sozialversicherungen
  • Kombinierte Fallbeispiele

 

Zeitlicher Ablauf
15:30 bis 17:00 Uhr

Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH

Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.

Ich freue mich auf Sie.

Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.

Anmeldeschluss
3.9.2024

Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000

Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.

 

Dokumente für Teilnehmer

Kursnummer

24C02

Datum

10.09.2024

Ort

Virtuelle Schulung (Zoom)

Zeit

15.30 - 17.00 Uhr

Preis

CHF 190.-- (inkl. MwSt), Seminarteilnahme, Veranstaltungsunterlagen

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