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Hintergrund
Das revidierte Quellensteuergesetz ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die ELM Version 5.0 der Swissdec veröffentlicht worden, welche zwar auf dem Kreisschreiben 45 Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern basiert, jedoch mit Abweichungen für die Lohnbuchhaltungssoftware. Verschiedene Präzisierungen wurden inzwischen publiziert.
Im Austausch mit Unternehmen stelle ich immer wieder fest, dass die aktuell gültigen Bestimmungen aufgrund der nicht zu unterschätzenden Komplexität nicht immer im Detail bekannt sind.
Dieses praxisorientierte Seminar weist auf die verschiedenen Stolpersteine hin (auch auf die Anwendung in der Lohnbuchhaltungssoftware) und zeigt auf wie die Ergebnisse kontrolliert werden können.
Inhalt und zeitlicher Ablauf
09.04. | 13.30 – | 15.00 | Grundlagen Gesetz, Kreisschreiben / ELM 5.0 Wer ist quellensteuerpflichtig und was ist quellensteuerpflichtig |
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09.04. | 15.30 – | 17.00 | Massgebender Abrechnungskanton, Tarifcodes und Informationsbedarf, Ersatzleistungen, Verfahren, Korrekturen | |||||||
11.04. | 13.30 – | 15.00 | Berechnungen Grundsatz im Monats- und Jahresmodell Pro rata, Teilzeit regelmässige Entschädigung, Zahlung vor Eintritt und nach Austritt, Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen |
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11.04. | 15.30 – | 17.00 | Fortsetzung Berechnungen, unregelmässige Entschädigung Abgrenzung zu den Spezial-QST Sätzen |
Für die vertiefte Behandlung der verschiedenen Grenzgängerbestimmungen und Expatriates verweise ich auf das Vertiefungsseminar Quellensteuerfälle und Berechnungen im internationalen Kontext
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH, Autorin des Buchs Quellensteuern
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Anmeldeschluss
28.03.2024
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der ersten Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.