Hallo
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Hintergrund
Viele Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter haben sich in der Covid-Zeit an Home-Office gewöhnt. Doch wie gehen die Unternehmen danach damit um?
Wenn der Arbeitsstaat nicht mit dem Wohnsitzstaat übereinstimmt sind erfahrungsgemäss viel mehr Punkte zu berücksichtigen. Und dies ist bei den Grenzgängern eben gerade der Fall.
Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen Rechtsgebiete wie Bewilligungen, Sozialversicherungen, Steuern, Quellensteuern und Arbeitsrecht:
- Übersicht über die Steuerabkommen rund um die Schweiz
- Worauf ist speziell zu achten in Bezug auf die Sozialversicherungen?
- Welche Informationen werden benötigt und wie kommen Sie zu diesen Informationen?
- Wie wirkt sich Home-Office und oder eine hohe Reisetätigkeit im Ausland aus?
- Wann müssen ausländische Arbeitstage ausgeschieden werden?
- Was sollte in einer Home-Office Policy alles abgedeckt werden?
- Wie werden die Berechnungen korrekt in der Lohnbuchhaltung vorgenommen?
- Das sind alles Fragen, welche nach Erarbeitung der Grundlagen mit vielen Fallbeispielen beantwortet werden sollen.
Zeitlicher Ablauf
Beginn 08:30
Pause 10:00 – 10:30
Mittag 12:00 – 13:00
Pause 14:30 – 15:00
Ende ca. 16:30
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
Grundlagenkenntnisse der Quellensteuerbestimmungen werden vorausgesetzt.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Anmeldeschluss
25.2.2022
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.