Einzelfall­beratung

Möchten Sie spezifisch zu einer Person oder einer Situation eine externe Einschätzung bezüglich Handlungsbedarf erhalten oder die Auswirkungen kennen? 

Würden Sie diese dann gerne gleich praktisch umsetzen? 

Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse!

Arbeitgeber

Benötigen Sie eine Einschätzung der Situation eines Ihrer (potentiellen) Mitarbeitenden?

Oft gibt es vielfältige Aspekte zu beachten: Bewilligungen, Sozialversicherungen, Steuern, Quellensteuern, Lohnausweis,  Personalverleih, Entsendung resp. internationale Einsätze, Vertragsgestaltung etc.

Wie gross Ihr Unternehmen auch ist: Ich unterstütze Sie dabei.

 

Umsetzung in der Lohnbuchhaltung

Haben Sie einen speziellen Fall, für den Ihr Payroll-System nicht eingerichtet ist?

Dann evaluieren wir gemeinsam die Möglichkeiten und suchen die bestmögliche Lösung; bei Bedarf auch in Absprache mit den zuständigen Behörden. 

Korrekte Sozialversicherungsunterstellung / Besteuerung

Die Komplexität beim Thema Sozialversicherungen und Besteuerung hat aufgrund der Mobilität der Mitarbeitenden zugenommen.

Wird Ihr Mitarbeitender im richtigen Sozialversicherungssystem (Land) abgewickelt? Wie kann dies umgesetzt werden? Welche Auswirkungen hat es auf Vertrag und Reglemente sowie die Schweizer Lohnabrechnung? Wo ist der Mitarbeitende steuerpflichtig und was sind die daraus resultierenden Arbeitgeberpflichten?

Gerne unterstütze ich Sie bei der praktischen Umsetzung.

Verwaltungsräte

Bei Verwaltungsräten gibt es in der Abwicklung besondere Fragestellungen in Bezug auf Arbeitgeberpflichten. Ist es korrekt, dass der Verwaltungsrat eine Rechnung sendet oder muss es über eine Payroll abgewickelt werden? Und wie ist es mit dem Verwaltungsrat im Ausland?

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantwortung dieser Fragen und zeige Ihnen auf, wie Sie das Thema Verwaltungsräte korrekt handhaben. 

ANobAG (Arbeitnehmender ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber)

Müssen Sie einen Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber abwickeln, sind die Umsetzungsvarianten vielfältig – ob es sich um einen EU-Fall oder nicht.

Ich unterstütze Sie beim Setup und den laufenden Fragestellungen als verlängerter Arm der fehlenden Schweizer HR-Abteilung.

Expatriates und Project Workers

Oft werden diese Fälle nicht in der normalen Payroll abgewickelt, weil sie eine erhöhte Komplexität aufweisen. Wie sind die Fremdwährungselemente zu berücksichtigen? Welche Informationen werden benötigt, um eine vollständige Abrechnung zu erlangen?

Ich unterstütze Sie beim Setup und laufenden Fragestellungen. 

Economiesuisse
Frank Marty, Mitglied der Geschäftsleitung
Brigitte Zulauf ist die Top-Kompetenz in allen Fragen des Lohnausweises und der Quellensteuer. In der Wirtschaft und bei der Verwaltung geniesst sie grosse Akzeptanz.

Blog

Steuern 30.07.2025

Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.

Die Bestimmungen, welche die Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice dauerhaft regeln, gelten ab dem 1. Januar 2026. In verschiedenen von uns veröffentlichten Blogs wurde über Details der Verständigungsvereinbarungen mit Frankreich berichtet. Die Verständigungsvereinbarungen zum Doppelbesteuerungsabkommen von Ende 2022 und Juni 2023 über die Telearbeit gelten nur bis Ende 2025. Ab 2026 löst das Zusatzabkommen nun […]
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AHV Sozialversicherungen 23.03.2025

Anpassungen bei den geringfügigen Löhnen auf den 1.1.2026 in der AHV

Im Grundsatz werden geringfügige Löhne pro Arbeitgeber in der AHV nicht abgerechnet. Die Limite für die geringfügigen Löhne wurde per 1.1.2025 von CHF 2300 auf CHF 2500 erhöht. Gem. Art. 34d AHVV (AHV-Verordnung) dürfen jedoch die Versicherten eine Beitragserhebung verlangen. Allerdings gibt es Branchen, in welchen gem. Art. 34d Abs. 2 AHVV nicht auf die […]
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