Spezielle Arbeitsverhältnisse
Immer mehr öffnen sich die Möglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, flexibel arbeiten zu können.
Damit steigt jedoch zunehmend die Komplexität für eine korrekte Beurteilung und Umsetzung in den Sozialversicherungen sowie bei den steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen.
Es lohnt sich, die einzelnen Rechtsgebiete sauber zu analysieren. Ich habe mich in meiner Masterarbeit ausführlich damit beschäftigt und kann das Wissen, kombiniert mit der praktischen Umsetzung, gerne mit Ihnen teilen.
Übersicht
Unabhängig von der Benennung kann eine Einteilung nach Kriterien Sinn ergeben. Atypische bzw. spezielle Arbeitsverhältnisse werden nach P. Böhringer in der Veröffentlichung „die neue Arbeitswelt“ in folgende Kriterien eingeteilt:
Bezüglich der beteiligten Personen:
Job Sharing, Gruppenarbeit, Beizug von Hilfspersonen, Temporärarbeit, Regiearbeit, Leiharbeit, Lehrvertrag und andere Ausbildungsverhältnisse, Mehrfachbeschäftigung und parallele Arbeitsverhältnisse, Arbeit beim Staat bzw. seinen Anstalten und Körperschaften, Beschäftigung von sozial Schwächeren zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft bzw. in den Arbeitsmarkt, Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmenden (v.a. Saisonniers, Grenzgänger, Kurzaufenthalter und asylsuchende Personen), Mitarbeit von Familienmitgliedern und Ehegatten, Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, Beschäftigung von bereits pensionierten Personen, Schwarzarbeit
Bezüglich Ort der Arbeitsleistung:
Heimarbeit, Telearbeit, Handelsreisendenvertrag, Aussendienst, „Springer“, Heuervertrag, grenzüberschreitende Arbeit bzw. internationale Arbeitsverhältnisse
Bezüglich Zeit der Arbeitsleistung:
Gleitzeitmodelle, Wochen-, Monats- oder Jahresarbeitszeitmodelle, Teilzeitarbeit, Temporärarbeit, Leiharbeit, Kapovaz (kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit) / Arbeit auf Abruf, befristete Arbeitsverhältnisse, Saisonarbeit ausländischer Arbeitnehmer, Aushilfs- und Gelegenheitsarbeit, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, geringfügige Beschäftigung
Bezüglich Entlöhnung der Arbeitsleistung:
Leistungslohn, Naturallohn
Bezüglich Weisungsgebundenheit und organisatorischer Eingliederung:
Leitende Angestellte, Freiberufliche, freie MA, Scheinselbständigkeit, neue Selbständigkeit
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EuGH-Entscheid über die Wesentlichkeitsgrenze bei unselbstständig Erwerbstätigen gem. Personenfreizügigkeitsabkommen CH-EU Verordnung 883/2004