Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland ist am 27.11.2025 in Kraft getreten. Mit einzelnen Ausnahmen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2026 anwendbar.

 

Mit dem Protokoll werden verschiedene geänderte Bedürfnisse angepasst und es enthält Bestimmungen, welche die Rechtssicherheit verbessern.

Die verschiedenen Präzisierungen im Zusammenhang mit unselbstständigen, grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten sind eine Hilfe für die Unternehmen, welche Mitarbeitende mit Wohnsitz in Deutschland haben.

Die Anpassungen im Bereich der unselbstständigen Erwerbstätigkeit (Art. 15 und 15a) sind insbesondere:

  • Arbeitstageaufteilung (unechte Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter ohne leitende Angestellte) erfolgt nach den tatsächlichen Arbeitstagen
  • Detaillierung bezüglich Besteuerungsrecht der Lohnfortzahlung bei Freistellung und Einfluss auf Berechnung der Nichtrückkehrtage
  • Bestimmungen für Entschädigungen für Konkurrenzverbot und Abfindungen
  • Punktuelle Anpassung des Grenzgängerbegriffs
  • Vorrang Künstler und Sportler vor dem öffentlichen Dienst
  • Aufhebung der Sonderregelung im öffentlichen Dienst und weitere Abgrenzungen z.B. im Bereich der Ruhegehälter
  • Abgrenzungsfragen zur Grenzgängerregelung gemäss Präponderanzbetrachtung der Diensterbringung über die letzten fünf Jahre
  • Bescheinigungspflicht der Nichtrückkehrtage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Anhang zum GRE-3

 

Unternehmen mit Grenzgängern und internationalen Wochenaufenthaltern aus Deutschland sollten sich mit diesen Bestimmungen auseinandersetzen.

Im Seminar vom 15.1.2026 von 10.00 – 11.30 Uhr gehe ich auf die Grundlagen und die Änderungen ein.

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