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Hintergrund
Am 1. Juli 2027 erfolgt eine Angleichung und Erweiterung der Leistungen aus dem EO-Gesetz. Die entsprechenden Anpassungen in der Verordnung wurden bereits veröffentlicht. Je nach Ausgangslage müssen in den Unternehmen verschiedene Überlegungen angestellt und Fragen beantwortet werden. Beispielsweise: Muss der Arbeitgeber einen Urlaub gewähren, wenn die Voraussetzungen für die EO-Leistungen nicht erfüllt sind? In welchem Fall darf gekündigt werden und in welchem nicht? Wie lange dauert die Sperrfrist?
Zielsetzung
Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen und neuen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die Bereiche HR und Payroll. So sind Sie in der Lage, die notwendigen Entscheidungen für die Umsetzung in Ihrer Unternehmung zu treffen.
Inhalt
Aus Schweizer Perspektive beleuchte ich die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und behandle ihre praktische Umsetzung im Personalwesen und in der Lohnbuchhaltung:
- Überblick über die bestehenden Urlaubsarten und Leistungen gültig bis 30.6.2027
- Überblick über die detaillierten Kreisschreiben und Wegleitungen des BSV
- Angleichung der EO Leistungen auf alle Zulagenarten per 1.7.2027
- Detaillierte Erläuterungen zu den erweiterten Leistungen per 1.7.2027 (Voraussetzungen, Dauer, Prozess, massgebender Lohn usw.)
- die Betreuungsentschädigung bei Hospitalisierung des Kindes
- die Entschädigung des anderen Elternteils bei Tod des Kindes
- die Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt
Dabei wird unter anderem behandelt, in welchen Fällen es zu einer Kürzung der Ferien kommen kann und wann Sperrfristen angewendet werden.
Zeitlicher Ablauf
8:30 bis 10:30 Uhr
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Anmeldeschluss
1.3.2027
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.