Hallo
schön, dass Sie hier sind. Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Hintergrund
Unternehmen, die Künstler, Sportler und Referenten engagieren, müssen sich mit besonderen Fragestellungen auseinandersetzen.
Für die Art der Besteuerung ist zwischen einem Wohnsitz in der Schweiz und dem Ausland zu unterscheiden. Zudem ist zu klären, wie der Vertrag konkret gestaltet ist; Handelt es sich um Einsätze von kurzer Dauer oder um ein Pensum über eine längere Zeit?
Gerade bei kurzen Einsätzen und Wohnsitz im Ausland sind die Herausforderungen im Bereich der Sozialversicherungen zudem nicht zu unterschätzen. Welche Abklärungen sind zu treffen?
Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Schweiz und behandle die praktische Umsetzung im HR und Payroll mit Ihnen anhand von Fällen.
- Grundlagen gemäss Rundschreiben Quellensteuern zu Künstler, Sportler und Referenten
- Sozialversicherungen – wie kommt man zu den richtigen Informationen? In welchem Land müssen die Sozialversicherungen berücksichtigt werden?
- Ausgewählte Beispiele aus der Praxis inkl. Berechnungen
- Grenzen bei der Umsetzung in der Lohnsoftware
Zeitlicher Ablauf
Beginn 15.00 bis 17.00 (inkl. 15 Minuten Pause)
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
Die Grundlagen der „normalen“ Quellensteuerberechnungen werden vorausgesetzt.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Anmeldeschluss
1.6.2027
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.